Noch immer werden unter dem Verweis auf die Religionsfreiheit Tiere in Deutschland betäubungslos geschlachtet, weil dies bei Muslimen und Juden so Brauch ist. Obwohl der Tierschutz mittlerweile Bestandteil des Grundgesetzes ist, entschied der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 23. November 2006, daß das Schächten unter Verweis auf die Religionsfreiheit erlaubt sei.
Selbst in der Türkei ist das Schächten mittlerweile ausnahmslos verboten, hierzulande können Religionsfundamentalisten jedoch weiterhin Tiere im Namen ihres Glaubens quälen. Das islamische Schächten bedarf einer besonderen Anleitung und Reihenfolge. Dazu gehört unter anderem, daß dem Tier mit einem metallischen Schneidewerkzeug bei lebendigem Leib die Kehle durchgeschnitten wird, bis es qualvoll verblutet. Eine Betäubung des Tieres ist dabei nicht vorgesehen. Weiterlesen

Der letzte Wehrmachtsbericht:
Es ist passiert, der bewaffnete Raubüberfall durch eine organisierte Bande der BRD GmbH hat stattgefunden. Ihr wichtigstes Arbeitsgerät, ob privat oder geschäftlich, Ihr Rechner, wurde Ihnen entführt. Schnüffleraugen warten begierig darauf, sich durch Ihre privatesten Vorgänge zu wühlen. Der Staatsanwalt hofft auf Beweise, die ihm einen großen Prozeßauftritt ermöglichen und zu seiner Beförderung beitragen, der unbekannte Perverse vom Auswertedienst der Polizei hofft auf eine Pornosammlung, von der er eine private Sicherheitskopie erstellen möchte. Und Sie? Worauf hoffen Sie?
Am Tag der Arbeit hatte die sächsische NPD zur Demonstration nach Bautzen gerufen und rund 400 Nationale zeigten Flagge unter dem Motto „Wir arbeiten – Brüssel kassiert. Raus aus dem Euro“.
Wir haben es ja wirklich gut. Wir leben in einem Staat, der sich „demokratisch“ nennt. Dürfen eine Republik unser eigen nennen, die für sich in Anspruch nimmt, die Idee der „Freiheit“ in bestmöglicher Weise zu verkörpern. Schön das alles. Ein richtiges Paradies auf Erden. Aber leider nur theoretisch, leider nur auf dem Papier. Denn wer die stets so hoch gepriesene Freiheit in diesem Land tatsächlich einmal kritisch überprüft, wer ausschert aus dem Heer der braven Lämmlein, die sich vom Zeitgeist gängeln lassen, der kann sich ganz schnell auf eine blutige Nase gefasst machen. Das gilt nicht nur für das Aussprechen unliebsamer Meinungen. Das gilt auch für die aktive Pflege deutschen Kulturguts, wie beispielsweise das Singen von Liedern. Viele mögen es kaum glauben, doch es ist in diesem ach so freien Staat sogar strafbar, bestimmte Melodien auch nur zu summen. Auch Noten können gemäß BRD-Gesetzen eben kriminell sein. Da bleibt einem das Hohe C doch glatt im Halse stecken…
§§ 130 StGB
Eine Fahrt ist etwas ganz besonderes, ja fast etwas magisches….Man fährt nicht einfach in den Urlaub. Man geht auch nicht einfach ein bisschen wandern!


